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Matthias Beßler ist wieder in der Bestenliste FOCUS-MONEY – Heft Nr. 24/2024
Er ist damit zum neunten Mal in Folge (2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024) von FOCUS-MONEY als „TOP-Steuerberater“ in dem großen Steuerberatertest zu den besten Experten ausgezeichnet worden.
Neben einem anspruchsvollen fachlichen Fragenkatalog wurde auch die Kanzleistruktur wie z.B. Spezialisierungen, Fortbildung bewertet. Des Weiteren wurden Innovationen wie digitale Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei bei der Bewertung berücksichtigt. Darüber hinaus konnten wir mit unseren Qualifikationen (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht) punkten.
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Schon bei zwei der drei nachstehenden Größenklassen (§ 267 HGB) sind Sie prüfungspflichtig:
Sind Sie als Bauträger (§ 34c Abs. 1 Nr. 3a GewO) tätig und es unterbleibt die MaBV Prüfung handeln Sie ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden oder bei wiederholten Verstoß den Widerruf der Gewerbeerlaubnis zur Folge haben (§ 18 Abs. 1 Nr. 12 MaBV i.V.m. § 144 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 GewO).
Als Wirtschaftsprüfer stehe ich Ihnen im Rahmen von sogenannten Vorbehaltsaufgaben, z.B. die Prüfung von Jahresabschlüssen (§ 319 Abs. 1 HGB) und die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV-Prüfung – (§ 16 Abs. 3 MaBV) mit Rat und Tat zur Seite.
Unverbindlicher Erstkontakt direkt telefonisch (02133 5020-0) oder per Kontaktformular
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